Allgemeine Geschäftsbedingungen
- der Rose Pistola GmbH
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- Stand: März 2026
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- vertreten durch die Geschäftsführung:
- Prof. Holger Felten | Christoph Kienzle
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- Geltungsbereich
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- 1.1.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Rose Pistola GmbH (nachfolgend „Rose Pistola“) und der Auftrag gebenden Person geschlossenen Verträge ausschließlich.
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- 1.2.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Rose Pistola hätte deren Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt.
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- 1.3.
- Auch gelten diese AGB, wenn Rose Pistola in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Auftrag gebenden Person den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
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- 1.4.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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- Vertragsschluss und Leistungsumfang
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- 2.1.
- Angebote von Rose Pistola sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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- 2.2.
- Vertragsgegenstand ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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- 2.3.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet Rose Pistola eine kreative Werk- oder Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
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- 2.4.
- Der erteilte Auftrag ist im Regelfall ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
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- Urheberschutz und Nutzungsrechte
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- 3.1.
- Sämtliche Arbeiten von Rose Pistola, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Layouts, Illustrationen, Screendesigns, digitale Assets und sonstige kreative Leistungen sind als persönlich geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt.
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- 3.2.
- Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), im Einzelfall nicht erreicht sein sollten.
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- 3.3.
- Ohne Zustimmung von Rose Pistola dürfen Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig.
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- 3.4.
- Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Vertragszweck nur der bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
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- 3.5.
- Als Grundlage für die branchenübliche Berechnung von Nutzungsrechten gilt der Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design), ausgehandelt zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und den Selbstständigen Design Studios (SDSt) e.V.
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- 3.6.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
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- 3.7.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.
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- 3.8.
- Eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Rose Pistola.
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- 3.9.
- Die Auftrag gebende Person ist ohne vorherige Zustimmung nicht berechtigt, Schutzrechte (insbesondere Marke, Design, Geschmacksmuster oder vergleichbare Rechte) an Entwürfen oder fertigen Arbeiten von Rose Pistola anzumelden.
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- 3.10.
- Rose Pistola ist als Urheber zu benennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei schuldhafter Verletzung des Rechts auf Urheberbenennung ist Rose Pistola berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Nutzungshonorars zu verlangen.
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- 3.11.
- Rose Pistola bleibt berechtigt, die geschaffenen Werke für Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.
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- 3.12.
- Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Rose Pistola, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung im eigenen Namen geltend zu machen.
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- Präsentationen und Pitches
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- 4.1.
- Sämtliche im Rahmen von Präsentationen oder Pitches vorgestellten Konzepte, Strategien, Entwürfe und Ideen bleiben Eigentum von Rose Pistola.
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- 4.2.
- Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
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- 4.3.
- Erfolgt keine Beauftragung, sind sämtliche Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen.
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- Honorare und Zahlungsbedingungen
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- 5.1.
- Soweit kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, gilt eine angemessene und branchenübliche Vergütung unter Berücksichtigung des VTV Design.
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- 5.2.
- Entwürfe und Konzeptionsleistungen sind stets kostenpflichtig.
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- 5.3.
- Honorare sind bei Ablieferung fällig. Bei Teilleistungen jeweils anteilig.
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- 5.4.
- Alle Beträge sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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- 5.5.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 EUR erhoben werden.
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- 5.6.
- Im Falle des Zahlungsverzugs ist Rose Pistola berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu widerrufen.
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- Kündigung
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- 6.1.
- Die Auftrag gebende Person kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen.
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- 6.2.
- Im Falle einer Kündigung behält Rose Pistola den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
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- 6.3.
- Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 15 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung angesetzt, sofern nicht ein höherer oder niedrigerer Betrag nachgewiesen wird.
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- Zusatzleistungen, Nebenkosten, Künstlersozialabgabe
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- 7.1.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Honorar enthalten.
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- 7.2.
- Weitere Änderungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Zeitaufwand berechnet.
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- 7.3.
- Nebenkosten (insbesondere Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz, Proofs, Produktionsüberwachung, Bildrechte, Schriftlizenzen, GEMA-Gebühren, Reisekosten etc.) sind von der Auftrag gebenden Person zu erstatten.
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- 7.4.
- Soweit eine Künstlersozialabgabe nach dem KSVG anfällt, ist diese von der Auftrag gebenden Person zu tragen. Erfolgt die Beauftragung über Rose Pistola, wird die Abgabe gesondert in Rechnung gestellt.
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- Mitwirkungspflichten
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- 8.1.
- Die Auftrag gebende Person stellt alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
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- 8.2.
- Sie versichert, zur Nutzung berechtigt zu sein, und stellt Rose Pistola von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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- 8.3.
- Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung um mehr als 30 Tage, ist Rose Pistola zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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- Fremdleistungen
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- 9.1.
- Fremdleistungen erfolgen im Namen und für Rechnung der Auftrag gebenden Person, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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- 9.2.
- Soweit Rose Pistola Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, tritt Rose Pistola hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Fremdfirma an die Auftrag gebende Person ab.
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- 9.3.
- Die Auftrag gebende Person verpflichtet sich, im Falle von Mängeln zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma geltend zu machen.
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- 9.4.
- Rose Pistola haftet bei Fremdleistungen nur für eigenes Auswahlverschulden.
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- Daten, Herausgabe und Transport
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- 10.1.
- Rose Pistola ist nicht verpflichtet, offene Daten, Quelldateien oder Projekt-Originaldateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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- 10.2.
- Gefahr und Kosten der Übermittlung sowie von Zu- und Rücksendungen von Originalen trägt die Auftrag gebende Person.
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- 10.3.
- Bei Beschädigung oder Verlust von Originalen hat die Auftrag gebende Person die Wiederherstellungskosten zu ersetzen.
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- Produktionsüberwachung und Belegexemplare
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- 11.1.
- Eine Produktionsüberwachung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
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- 11.2.
- Rose Pistola ist berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
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- 11.3.
- Von vervielfältigten Werken sind Rose Pistola mindestens zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
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- Abnahme
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- 12.1.
- Die Auftrag gebende Person ist verpflichtet, das Werk unverzüglich zu prüfen.
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- 12.2.
- Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
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- 12.3.
- Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
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- 12.4.
- Mit Freigabe übernimmt die Auftrag gebende Person die Verantwortung für technische und inhaltliche Richtigkeit.
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- 12.5.
- Soweit die Leistung dem vereinbarten Briefing entspricht, kann die Abnahme nicht allein aus geschmacklichen Gründen verweigert werden.
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- Webdesign (besondere Bedingungen)
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- 13.1.
- Websites werden entsprechend freigegebener Konzepte erstellt.
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- 13.2.
- Mit Upload auf den von der Auftrag gebenden Person benannten Server gilt die Website als übergeben.
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- 13.3.
- Die Abnahme erfolgt in Textform (§ 126b BGB).
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- 13.4.
- Für Inhalte ist ausschließlich die Auftrag gebende Person verantwortlich.
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- 13.5.
- Für Drittsoftware, Updates, Hosting oder SEO-Erfolg übernimmt Rose Pistola keine Haftung.
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- 13.6.
- Eine Verpflichtung zur Durchführung von Marken-, Design- oder Schutzrechtsrecherchen besteht nicht.
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- 13.7.
- Source-Code oder Projektdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
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- Gewährleistung, Haftung, Verjährung
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- 14.1.
- Rose Pistola haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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- 14.2.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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- 14.3.
- Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder Personenschäden – auf das Zweifache des Netto-Auftragsvolumens begrenzt.
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- 14.4.
- Rose Pistola haftet nicht für die Schutzfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit von Designs.
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- 14.5.
- Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer bei Vorsatz oder Personenschäden.
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- Höhere Gewalt
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- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen beide Parteien, die Vertragserfüllung angemessen auszusetzen.
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- Vertraulichkeit
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- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
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- Datenschutz
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- Rose Pistola verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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- Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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- Der Auftrag gebenden Person stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
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- Weitere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
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- Erfüllungsort und Gerichtsstand
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- Erfüllungsort ist München.
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- Ist die Auftrag gebende Person Kaufmann:frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand München.
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- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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- Schlussbestimmungen
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- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.